Durch die Auslobung eines Projektwettbewerbs durch die Landesinitiative „LoQ“ wurde in den Jahren 2003 und 2004 ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, um auf der Grundlage der bereits bestehenden Aktivitäten zur Prävention des Tabakrauchens zusätzliche Projekte zu entwickeln, umzusetzen und zu dokumentieren.
Im Vordergrund stand in diesem Zusammenhang die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualität der Strukturen, der Prozesse und der Ergebnisse der durchgeführten Maßnahmen (Qualitätsmanagement). Qualitätskriterien können in diesem Kontext eine wichtige Funktion erfüllen. Zum Einen bieten sie den Projektverantwortlichen wertvolle Orientierung für die konzeptionelle Planung, und zum Anderen können sie einen Maßstab für die Bewertung und Preisvergabe durch eine Jury beinhalten.
Ein einheitliches Konzept zum Qualitätsmanagement in der Gesundheitsförderung und der Suchtprävention existiert bisher noch nicht (Schwartz 2000, S.1). Die einzelnen Partner der Landesinitiative beschäftigen sich allerdings schon seit geraumer Zeit mit Fragen der Qualitätssicherung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben beispielsweise „gemeinsam und einheitlich prioritäre Handlungsfelder und Kriterien mit Blick auf ein wirksames Qualitätsmanagement festgelegt und ... sehen darin einen Einstieg in einen fortlaufenden Optimierungsprozess“ (Schwartz 2000, S.2). Materialien zum Qualitätsmanagement wurden sowohl von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen** als auch von den örtlich tätigen Prophylaxefachkräften im Land erarbeitet (GINKO, unveröff. Manuskript).
Bezogen auf die Suchtvorbeugung im Allgemeinen unterstützt die BZgA
diesen Prozess mit der Veröffentlichung von Expertisen, Studien zur
Wirksamkeitsforschung, Bereitstellung von Standards, Leitlinien und Qualitätskriterien.
Kriterien zur Bewertungen der Wirksamkeit von Nichtraucherprojekten finden
sich beispielsweise beim Forum „Gesundheitsziele Deutschland“ (Gesundheitsziele
2002) sowie in den Publikationen des Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg
(DKFZ 2002).
Die dort formulierten Qualitätskriterien weichen nicht wesentlich voneinander
ab. Einigkeit besteht vor allem darüber, dass Maßnahmen, die
deutlich und nachhaltig eine Verringerung des Tabakkonsums bewirken sollen,
sinnvoll aufeinander abgestimmte Strategien sowohl der Verhältnisprävention
als auch der Verhaltensprävention umfassen müssen.
Die an o.g. Stellen formulierten Kriterien lassen sich folgenden Kategorien
zuordnen:***
Qualitätsaspekte von Projekten im Rahmen der Landesinitiative können sich an diesen Kategorien orientieren und sind auf die Schwerpunkte der Landesinitiative hin zu konkretisieren, insbesondere bezüglich der Ziele, der Zielgruppen und des vorgegebenen Settings.
** Eine Sammlung von Antragsbögen für externe Anbieter, die die
GKV-Spitzenverbände den Krankenkassen zum Einsatz empfehlen, soll den
Krankenkassen ein Qualitätsmanagement in der Primärprävention
und betrieblichen Gesundheitsförderung ermöglichen. Die Anbieter
der Leistungen legen in den Antragsbögen Ziele, Inhalte und Methoden
der von ihnen beantragten Maßnahmen, die Qualifikationsvoraussetzungen
des Personals sowie weitere Angaben zu den beantragten Aktivitäten
in strukturierter Form dar. Besonderer Wert wird auf die Beschreibung von
Zielgruppen und Zugangswegen – insbesondere zur besseren Erreichung
sozial benachteiligter Gruppen – gelegt. Hierdurch haben die Krankenkassen
die Möglichkeit, die Übereinstimmung der beantragten Aktivitäten
mit den im Leitfaden definierten Qualitätskriterien in systematischer
Form zu überprüfen und ihre Förderentscheidungen auf eine
rationale und nachvollziehbare Grundlage zu stellen (ARBEITSGEMEINSCHAFT
2001).
*** Vgl.: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Grundsätze
moderner Suchtprävention“ - Grundlagenpapier des Bund-Länder
Koordinierungskreises (2002 - unveröffentlichtes Manuskript) und Schwartz
2000, S.2ff.: Kategorien sind dort: Ziele, Zielgruppe, Kooperation, subjektiver
und objektiver Bedarf, Setting, Interventionsmaßnahmen, Evaluation.